
Nein heißt Nein!
Berlin, 07.07.2016. Bundestagsabgeordneterhat dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung zugestimmt.
„Ich freue mich, dass die Frauen Union ihre Forderungen mit der Kampagne „Nein ist Nein!“ durchsetzen konnte und nun dank eines Änderungsantrages alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden.“ sagte Kühne nach der namentlichen Abstimmung im Bundestag.
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht wird mit dieser Reform im Strafrecht umfassend zur Geltung gebracht - auch die Vorgaben aus Artikel 36 der Istanbul-Konvention werden erfüllt. Mit der Einführung des Grundtatbestandes nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ muss der Täter den Willen des Opfers fortan nicht mehr überwinden, sondern es reicht, wenn der Täter sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht hinzutreten, wie das noch der geltende Vergewaltigungsparagraf unter anderem voraussetzt.
„Insbesondere nach den Übergriffen in Köln war es wichtig, eine vernünftige Grundlage zu schaffen, um zukünftige Vergehen in einer solchen Art und Weise besser ahnden zu können. Auch das ‚Grapschen‘ ist ab jetzt strafbar.“ berichtet der Northeimer. Mit diesem Gesetz wird u.a. ein neuer Straftatbestand der sexuellen Belästigung für den Griff in den Schritt oder an die Brust einer Frau geschaffen – ‚Grapschen‘. Ein weiterer Punkt sind sexuelle Übergriffe aus einer Gruppe heraus – bei solchen Vergehen soll in Zukunft jeder Beteiligte dieser Gruppe zur Verantwortung gezogen werden.
„In Zukunft steht also ein NEIN für ein eindeutiges NEIN und muss auch so anerkannt werden. In unserem heutigen Zeitalter eigentlich selbstverständlich – diesen Vorstoß mit der Verankerung im Strafrecht unterstütze ich voll und ganz.“ so Roy Kühne abschließend.

